Zierkirschen – Nachtrag

Zierkirschen – Nachtrag(TB) – Was für ein Wahnsinn… Nachdem ich nun die beiden Bäumchen hab´ pflanzen lassen, dachte ich, es ist damit erledigt und habe den Vorgang artig abgemeldet… Mitnichten(!) – Hier zur allgemeinen Freude aller Leser, die Antwort im Beamtendeutsch (in Auszügen): „Sie haben Ihrer Anzeigepflicht auf Bekanntmachung des Pflanztermins (lt. Herr xyz am 25.04.2014) und der konkret im {Straße Hausnummer} anzuzeigenden Jungbaumstandorte (3x Fotos zu den zwei Zierkirschen als Hochstamm, StU10/12 cm) fristgerecht entsprochen.“  und weiter heißt es im erquicklichsten Behördendeutsch: „Eine Endabnahme zwischen dem Fachbereich Umwelt/ Ersatzverpflichteten hat nach Baumschutzsatzung erst 3 Jahre nach Bekanntmachung des Pflanztermins (also frühestens ab Frühjahr 2017; nach dem Laubaustrieb) zu erfolgen. Sollten die Pflanzungen bis dahin nicht anwachsen, trägt der Ersatzpflichtige die Verantwortung zur Erneuerung der Baumschulware“

So – nun weiß ich aber Bescheid. 🙂

Habe mir schon mal meinen neuen Namen – Ersatzverpflichteter – auf den Oberarm tätowieren lassen.