Totalabgang und Nichtwohnzweck…

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Totalabgang und Nichtwohnzweck…
totalabgang
Also liebe Leute: Wenn man ein Haus baut, lernt man jeden Tag dazu…Wie ich gerade wieder, als der deutsche Amtsschimmel vor meiner Tür erneut ganz kräftig gewiehert hat 🙂 Ich dachte eigentlich, mit der Meldung an die Behörden, dass meine Garagen samt Schuppen abgerissen und der Abfall ordnungsgemäß entsorgt wurde, sei dieser Vorgang erledigt…aber weit gefehlt……ich erhielt einen Bescheid vom Statistischen Landesamt, Abteilung Hochbaustatistik. Die netten Damen und Herren klärten mich darüber auf, dass es nicht nur Whiskey mit gutem Abgang, oder gar einen Abgang als Ausdruck erfolgreicher Verdauung gibt – nein – auch Gebäude können abgehen. Wow 🙂 in besonders krassen Fällen, wenn „…die Summe des nutzbaren Bauvolumens…beseitigt wird“ spricht man sogar vom ganz schlimmen Fall des Totalabgangs…

Doch damit nicht genug (Achtung: jetzt wird´s gruselig): Ich wurde mit besagtem Bescheid auch gebeten, die Abgangsursache zu ermitteln….

abgursache

Nun ist mir vielleicht am Beispiel des übermäßigen Genusses von Sauerkraut die Abgangsursache geläufig, aber beim Totalabgang meiner Garagen??? Ich war und bin an dieser Stelle überfordert. 🙁 und habe mich nach langer, reiflicher Überlegung zur Antwort: „Abgang wegen Nutzungsänderung, Wandlung von Nichtwohn- in Wohnzweck“ entschieden.

Ob das richtig ist??? 🙂

2 Gedanken zu „Totalabgang und Nichtwohnzweck…

  1. Das war nicht nur der Amtsschimmel, sondern ein gewaltiger Aufgalopp, vermutlich unerwartetes Gastspiel der hier bestens als Publikumsmagnet bekannten Hengstparade aus Neustadt a.d. Dosse (damit auch einmal ein Name aus dem weithin unbekannten Brandenburg den Weg in den Blog findet)….Für weitere Besuche solltest Du unbedingt mehrere Sack Hafer bereithalten.

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